Vergütung

Seit dem Inkrafttreten der 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 18.08.2009 ist das Honorar für Wertgutachten frei verhandelbar.

 

Sie haben bei uns die Möglichkeit der Vereinbarung eines Festpreises, oder die Vergütung erfolgt auf Basis unseres Stundensatzes. 

 

Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail. Gerne unterbreite ich Ihnen völlig unverbindlich ein individuelles Angebot und sichere Ihnen bereits jetzt die absolute Diskretion Ihrer Anfrage zu.